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Bedingungen für eine Arbeitserlaubnis

Internationale Studenten können normalerweise bis zu 20 Stunden pro Woche und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. Allerdings richtet es sich nach der Art und Dauer Ihres Studiums, ob Sie eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Sie müssen

  • einen Vollzeitkurs belegen, der zwei akademische Jahre dauert
  • mit Ihrem Studium eine Qualifikation anstreben, die Punkte nach den neuseeländischen Bestimmungen für Einwanderer verdient (residence policy)
  • Englisch in einem Vollzeit-Sprachkurs lernen. Dabei müssen Ihre Fähigkeiten im IELTS-Test (International English Language Testing System) einem Score von 5.0 (modest user) entsprechen, wobei sie ihre Fähigkeiten sowohl im General IELTS als auch im Academic IELTS nachweisen können.


Bitte beachten Sie: Ohne eine gültige Arbeitserlaubnis dürfen Sie keine Arbeit in Neuseeland aufnehmen. Die Arbeitserlaubnis ist üblicherweise direkt auf Ihrem Studentenvisum vermerkt, wenn Sie die genannten Bedingungen erfüllen. Sollten Sie nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis erhalten, können Sie diese beim New Zealand Immigration Service beantragen.


Jobsuche


Waikato bietet zahlreiche Möglichkeiten für Studenten, sich neben dem Studium etwas dazu zu verdienen. Beliebte Studentenjobs sind Aushilfen in Büros ortsansässiger Firmen, in der Kinderbetreuung, in der Gastronomie oder im Einzelhandel.

Um einen passenden Job zu finden, sollten Sie sich in den Internet-Stellenmärkten umsehen, die örtlichen und überregionalen Zeitungen durchsehen oder bei Interesse direkt bei den Firmen vorbeigehen. Nehmen Sie eine Kopie Ihres Lebenslaufes mit und fragen sie bei interessanten Unternehmen direkt an. Neuseeländische Arbeitgeber reagieren in der Regel sehr positiv auf Eigeninitiative.


Einkommenssteuer


Sobald Sie in Neuseeland Einkommen haben, müssen Sie Steuern zahlen. Dies gilt für Studenten und deren arbeitende Partner ebenso wie für jeden anderen Arbeitnehmer.

Bevor Sie jedoch eine Stelle antreten können, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Diese sogenannte IRD-Number können Sie online, telefonisch oder schriftlich beim IRD beantragen, dem Inland Revenue Department (der neuseeländischen Steuerbehörde).

Die IRD-Number sollten Sie möglichst frühzeitig beantragen, da die Ausstellung zwischen acht und zehn Tagen dauert und Sie solange nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie eine Stelle in Aussicht haben.

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag erhalten, wird Ihr neuseeländischer Arbeitgeber noch ein weiteres Formular zum Ausfüllen geben: Die “Tax Code Declaration Form”. Die Angaben in diesem Formular legen fest, in welcher Höhe Ihnen Steuern abgezogen werden. In der Regel sind dies zwischen 15 cent und 39 cent pro verdientem Dollar, je nach Höhe Ihres Einkommens.

Füllen Sie Ihre “Tax Code Declaration Form” sorgfältig aus! Sollten Sie keines dieser Formulare ausfüllen oder die Angaben unzutreffend sein, kann es Ihnen passieren, dass Ihnen der Höchstsatz von 45 cents abgezogen wird.
Wenn Sie dann endlich Ihre Arbeit beginnen, werden die Steuern Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen, Sie müssen sich also darum nicht mehr kümmern.


Arbeitserlaubnis für Partner


Auch die Partner internationaler Studenten können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Für Partner von Postgraduierten-Studenten gilt diese Erlaubnis dann solange, wie die Arbeitserlaubnis des Studierenden. Sie müssen sich für diese Art der Arbeitserlaubnis allerdings beim Immigration New Zealand bewerben.  

Für die Partner von Undergraduate-Studenten gilt: Sie können eine Arbeitserlaubnis dann beantragen, wenn der Studierende mit seinem Studium eine berufliche Qualifikation anstrebt, die laut der “long term skill shortage list” der Immigration New Zealand gesucht wird.


Steuerrückzahlung


Studenten, die nicht das volle neuseeländische Steuerjahr gerabeitet haben, können eine Steuerrückzahlung beantragen. Das Steuerjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März des nächsten Jahres. Wenn Sie beispielsweise mitten im Steuerjahr nach Neuseeland einreisen oder das Land mitten im Jahr verlassen oder aus anderen Gründen nur bestimmte Monate gearbeitet haben, erhalten Sie möglicherweise eine Steuerrückzahlung.
Beantragen können Sie diese online oder schriftlich beim IRD.